Darstellung & Teilhabe

barrierefrei

Informationen zur Barrierefreiheit

Unterstützung

Farbansicht

Schriftgröße: Nutzen Sie Strg + / Strg −, auf macOS command + / command −.

Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für KONIGO GO Apps

Version 1.0 – Stand: 28. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter der webbasierten KONIGO GO Apps ist:

DIA/COM digital GmbH
Im Belli 62
78086 Brigachtal
Deutschland

Handelsregister: HRB 720037
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Vertreten durch den Geschäftsführer Frank Chudoba

E-Mail für KONIGO: go@konigo.net

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der von der DIA/COM digital GmbH (nachfolgend „DIA/COM“) unter der Marke KONIGO bereitgestellten webbasierten Anwendungen („KONIGO GO Apps“). Hierzu gehören insbesondere KONIGO MEET, KONIGO SURVEY sowie künftig bereitgestellte weitere KONIGO GO Apps.

Für einzelne Apps können ergänzende Nutzungsbedingungen oder Leistungsbeschreibungen gelten. Soweit diese für eine bestimmte App besondere Regelungen enthalten, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser Nutzungsbedingungen für die betreffende App vor. Für kostenpflichtige Leistungen oder Erweiterungen können ergänzende Vertragsbedingungen gelten.

2. Nutzerkreis und räumliche Verfügbarkeit

KONIGO richtet sich insbesondere an Privatpersonen, Vereine und Initiativen, Unternehmen, Organisationen sowie deren Mitarbeiter, Partner und sonstige berechtigte Nutzer.

KONIGO wird derzeit insbesondere für Nutzer mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz angeboten. DIA/COM kann die Verfügbarkeit einzelner Apps oder Funktionen regional beschränken, soweit hierfür insbesondere rechtliche, regulatorische, technische oder wirtschaftliche Gründe bestehen.

3. KONIGO-Konto und Mindestalter

Für die Einrichtung eines eigenen KONIGO-Kontos muss der Nutzer grundsätzlich mindestens 18 Jahre alt sein.

Minderjährige im Alter von 16 oder 17 Jahren dürfen ein eigenes KONIGO-Konto nur einrichten, soweit der Abschluss und die Nutzung des jeweiligen Vertrags nach dem für sie geltenden Recht wirksam möglich sind; soweit erforderlich, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einzuholen.

Die Teilnahme an einzelnen Angeboten, insbesondere an Umfragen, Abstimmungen, Terminfindungen oder Arbeitskreisen, kann ab einem Alter von 16 Jahren auch ohne eigenes KONIGO-Konto ermöglicht werden. Für einzelne Angebote kann ein höheres Mindestalter vorgesehen werden.

Eine Nutzung durch Personen unter 16 Jahren ist nur zulässig, wenn dies für das jeweilige Angebot ausdrücklich vorgesehen ist und die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Registrierung und Zugangsdaten

Für ein allgemeines KONIGO-Konto sind grundsätzlich eine gültige E-Mail-Adresse und ein Passwort erforderlich. Soweit für bestimmte Funktionen, die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter, kostenpflichtige Leistungen oder den Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung weitere Angaben erforderlich sind, kann DIA/COM zusätzliche Angaben verlangen. Dies können insbesondere Name, Organisation, Anschrift und Kontaktdaten sein.

Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und DIA/COM unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos bestehen.

5. Organisations-, Mitarbeiter- und Administrationskonten

KONIGO kann Konten Organisationen, Unternehmen, Vereinen oder anderen Einrichtungen zuordnen. Berechtigungen innerhalb einer Organisation können abhängig von der jeweiligen App und dem vereinbarten Funktionsumfang unterschiedlichen Rollen zugewiesen werden.

Mitarbeiter können im Rahmen ihrer Berechtigungen KONIGO Apps für die ihnen zugeordnete Organisation verwalten. Administratoren sind Nutzer mit erweiterten Verwaltungsrechten.

Ein Nutzer kann, soweit technisch vorgesehen, mit einer abweichenden E-Mail-Adresse ein separates KONIGO-Konto für einen anderen Nutzungszweck, beispielsweise für einen Verein, führen. Die Verantwortung für die richtige Zuordnung und Nutzung der jeweiligen Konten liegt beim Nutzer.

6. KONIGO Free und unentgeltliche Leistungen

DIA/COM kann KONIGO GO Apps oder einzelne Funktionen unentgeltlich als KONIGO Free bereitstellen.

Die Nutzung von KONIGO Free wird nicht dadurch vergütet, dass personenbezogene Daten des Nutzers als Gegenleistung kommerziell verwertet oder verkauft werden. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.

Ein gegebenenfalls separat angebotener Dienst für personalisierte Werbung ist kein Bestandteil und keine Gegenleistung für KONIGO Free. Eine solche Funktion wird nur nach gesonderter Aktivierung und unter den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen bereitgestellt.

Aus der unentgeltlichen Bereitstellung einer App oder Funktion entsteht kein Anspruch darauf, dass diese dauerhaft unentgeltlich oder mit unverändertem Funktionsumfang angeboten wird. Zwingende gesetzliche Rechte der Nutzer bleiben unberührt.

7. Nutzungsgrenzen und Leistungsumfang

Für unentgeltliche Angebote kann DIA/COM Nutzungs-, Speicher-, Teilnehmer-, Versand-, Veröffentlichungs- oder sonstige Kapazitätsgrenzen festlegen. Der jeweils geltende Funktionsumfang und die jeweils geltenden Grenzen ergeben sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung beziehungsweise den innerhalb von KONIGO angezeigten Einstellungen.

Für einzelne Nutzergruppen, insbesondere Vereine, gemeinnützige Initiativen, Partner oder Organisationen, kann DIA/COM individuell höhere oder abweichende Nutzungslimits freischalten. Eine solche individuelle Erweiterung begründet ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf dauerhafte Beibehaltung der erhöhten Grenzen.

8. Kostenpflichtige Leistungen und Erweiterungen

DIA/COM kann neben KONIGO Free kostenpflichtige Funktionen, Erweiterungen, Tarife oder Dienstleistungen anbieten. Hierzu kann insbesondere persönlicher Telefonsupport gehören, während für unentgeltliche Angebote grundsätzlich Online-Support vorgesehen ist.

Eine bislang unentgeltliche Nutzung wird nicht allein durch die Einführung eines kostenpflichtigen Angebots automatisch kostenpflichtig. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Nutzer ein entsprechendes Angebot ausdrücklich annimmt oder einen kostenpflichtigen Tarif ausdrücklich bestellt.

DIA/COM informiert über Preise und wesentliche Leistungsmerkmale kostenpflichtiger Angebote vor Vertragsschluss.

9. Vom Nutzer eingestellte Inhalte

Nutzer können abhängig von der jeweiligen KONIGO GO App eigene Inhalte einstellen, erstellen, hochladen, speichern oder veröffentlichen. Hierzu können insbesondere Texte, Bilder, Dokumente, Videos, Umfragen, Fragen, Antwortmöglichkeiten, Einladungen und sonstige Informationen gehören.

Die Rechte an diesen Inhalten verbleiben beim Nutzer beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.

Der Nutzer räumt DIA/COM an den von ihm bereitgestellten Inhalten nur diejenigen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die technisch erforderlich sind, um die jeweilige KONIGO-Funktion bereitzustellen, zu speichern, zu übertragen, anzuzeigen, zu sichern und auf Wunsch des Nutzers anderen berechtigten Personen zugänglich zu machen.

DIA/COM nutzt vom Nutzer eingestellte Inhalte nicht für eigene Veröffentlichungen, Werbung oder sonstige sachfremde Zwecke, sofern der Nutzer hierzu nicht gesondert eingewilligt oder eine entsprechende Nutzung ausdrücklich veranlasst hat.

10. Pflichten des Nutzers und unzulässige Nutzung

Der Nutzer darf KONIGO nur im Rahmen der geltenden Gesetze, dieser Nutzungsbedingungen und gegebenenfalls ergänzender app-spezifischer Bedingungen verwenden.

Insbesondere dürfen über KONIGO keine Inhalte oder Aktivitäten verbreitet, gespeichert oder durchgeführt werden, die

  • gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen,
  • Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzen,
  • beleidigend, verleumderisch, diskriminierend, volksverhetzend, bedrohend oder sonst rechtswidrig sind,
  • Schadsoftware, schädlichen Code oder vergleichbare technische Angriffe enthalten oder verbreiten,
  • der Durchführung von Spam, Phishing, Täuschung oder sonstigem Missbrauch dienen,
  • technische Schutzmaßnahmen, Zugriffsbeschränkungen oder Nutzungslimits umgehen,
  • die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität von KONIGO oder anderer Systeme beeinträchtigen oder
  • personenbezogene Daten Dritter ohne ausreichende Rechtsgrundlage verarbeiten.

Automatisierte Massenabfragen, automatisierte Registrierungsvorgänge oder vergleichbare Zugriffe sind nur zulässig, wenn DIA/COM sie ausdrücklich vorgesehen oder genehmigt hat.

11. Personenbezogene Daten Dritter

Soweit ein Nutzer personenbezogene Daten anderer Personen in KONIGO eingibt, importiert, erhebt oder anderweitig verarbeitet, ist er dafür verantwortlich, dass er hierzu datenschutzrechtlich berechtigt ist.

Dies gilt insbesondere für Daten in Verteilerlisten, Teilnehmerlisten, Einladungen, Umfragen, Arbeitskreisen oder vergleichbaren Funktionen.

Der Nutzer muss über eine für den jeweiligen Zweck ausreichende Rechtsgrundlage verfügen und gegebenenfalls erforderliche Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen erfüllen.

12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

DIA/COM verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der für KONIGO veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Soweit DIA/COM personenbezogene Daten im Auftrag eines Nutzers oder einer Organisation verarbeitet, gelten ergänzend die zwischen den Parteien vereinbarten Regelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvereinbarung – AVV).

Die datenschutzrechtliche Rollenverteilung richtet sich nach der jeweiligen Verarbeitung. Für Daten, die DIA/COM für die Einrichtung, Verwaltung, Sicherheit und Abwicklung des KONIGO-Kontos in eigener Verantwortung verarbeitet, ist DIA/COM grundsätzlich selbst Verantwortlicher. Verarbeitet DIA/COM dagegen personenbezogene Daten nach den dokumentierten Weisungen eines Nutzers oder einer Organisation für deren eigene Zwecke, kann DIA/COM als Auftragsverarbeiter tätig werden.

DIA/COM verkauft keine personenbezogenen Kundendaten und gibt diese nicht zu Werbezwecken an Dritte weiter. Anonymisierte oder wirksam aggregierte Informationen können insbesondere für Statistik, Sicherheit, Kapazitätsplanung und Verbesserung von KONIGO verwendet werden, sofern daraus keine betroffene Person identifiziert werden kann.

13. Verteilerlisten und Teilnehmer

Soweit eine KONIGO GO App Verteiler- oder Teilnehmerlisten ermöglicht, stehen diese grundsätzlich nur dem jeweiligen berechtigten Nutzer und gegebenenfalls den von ihm innerhalb seiner Organisation berechtigten Personen zur Verfügung. Sie werden anderen KONIGO-Nutzern nicht allein aufgrund der Nutzung derselben Plattform zugänglich gemacht.

Für KONIGO Free können Höchstgrenzen für die Zahl gespeicherter oder importierter Kontakte gelten. Für Vereine, Organisationen oder andere Nutzer können durch DIA/COM abweichende Grenzen freigeschaltet werden.

Der Nutzer trägt die Verantwortung dafür, dass die Aufnahme, Speicherung, Verwendung und Kontaktaufnahme der Personen in seinen Verteilerlisten rechtmäßig erfolgt.

14. Öffentliche Inhalte und Moderation

Soweit KONIGO die öffentliche Veröffentlichung von Umfragen, Projekten oder anderen nutzergenerierten Inhalten ermöglicht, kann DIA/COM diese Inhalte moderieren, wenn dies zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, zum Schutz der Rechte Dritter, zur Sicherheit des Dienstes oder zur Durchsetzung dieser Nutzungsbedingungen erforderlich ist.

DIA/COM kann insbesondere rechtswidrige oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßende Inhalte sperren, deren Sichtbarkeit beschränken oder sie entfernen.

Soweit gesetzlich erforderlich und elektronische Kontaktdaten vorliegen, informiert DIA/COM den betroffenen Nutzer über eine solche Maßnahme und deren wesentliche Gründe sowie über bestehende Rechtsschutz- oder Beschwerdemöglichkeiten. Gesetzliche Ausnahmen von einer Informationspflicht bleiben unberührt.

DIA/COM ist nicht verpflichtet, sämtliche von Nutzern eingestellten Inhalte vor ihrer Veröffentlichung allgemein auf Rechtsverstöße zu kontrollieren, soweit eine solche Pflicht nicht gesetzlich besteht.

Hinweise auf mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über die von DIA/COM bereitgestellten Kontakt- oder Meldewege übermittelt werden.

15. Änderungen und Weiterentwicklung der KONIGO GO Apps

DIA/COM entwickelt KONIGO fortlaufend weiter. Änderungen können insbesondere erforderlich werden aufgrund technischer Weiterentwicklungen, Maßnahmen zur IT- und Datensicherheit, Fehlerbehebungen, Änderungen der technischen Infrastruktur, Änderungen oder des Wegfalls externer Dienste und Schnittstellen, gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Vorgaben, geänderter Datenschutzanforderungen, notwendiger Anpassungen zur Barrierefreiheit oder Kompatibilität, einer Verbesserung der Bedienbarkeit oder Leistungsfähigkeit oder eines bei unentgeltlichen Leistungen unverhältnismäßig gewordenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwands.

Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften für Änderungen digitaler Produkte gelten, insbesondere gegenüber Verbrauchern, gehen diese Regelungen vor. Änderungen, die über die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Maßnahmen hinausgehen und die Nutzung erheblich beeinträchtigen können, erfolgen nur unter den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Soweit erforderlich, informiert DIA/COM die betroffenen Nutzer klar und verständlich über wesentliche Änderungen. Ist gesetzlich eine Information auf einem dauerhaften Datenträger oder eine bestimmte Vorabfrist vorgeschrieben, wird DIA/COM diese Vorgaben beachten.

16. Einstellung unentgeltlicher Dienste oder Funktionen

DIA/COM kann unentgeltlich bereitgestellte KONIGO GO Apps oder einzelne Funktionen aus einem sachlichen Grund einschränken oder einstellen. Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn

  • gesetzliche oder regulatorische Änderungen den bisherigen Betrieb untersagen oder wesentlich erschweren,
  • eine für die Funktion erforderliche Datenverarbeitung nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rechtmäßig durchgeführt werden kann,
  • behördliche oder gerichtliche Vorgaben eine Änderung erforderlich machen,
  • erhebliche Sicherheitsrisiken bestehen,
  • notwendige technische Dienste oder Schnittstellen nicht mehr verfügbar sind,
  • eine App durch eine andere Lösung ersetzt wird,
  • eine Funktion dauerhaft nicht mehr sinnvoll betrieben werden kann oder
  • die Fortführung eines unentgeltlichen Angebots einen unverhältnismäßigen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand verursachen würde.

Bei einer planbaren vollständigen Einstellung oder wesentlichen Einschränkung informiert DIA/COM die betroffenen Nutzer grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher. Eine kürzere Frist oder eine sofortige Einschränkung oder Einstellung bleibt zulässig, soweit zwingende gesetzliche, behördliche, sicherheitsbezogene oder andere dringende Gründe dies erforderlich machen.

Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Rechte von Verbrauchern bei digitalen Produkten, bleiben unberührt.

17. Datenexport

Soweit die jeweilige KONIGO GO App dies technisch unterstützt, können Nutzer ihre eigenen Daten und Inhalte jederzeit über die bereitgestellten Exportfunktionen exportieren.

Für KONIGO Free werden grundsätzlich gängige Formate wie CSV und/oder Excel bereitgestellt, soweit diese für die betreffenden Daten geeignet sind. Kostenpflichtige Tarife können zusätzliche Exportformate oder erweiterte Exportfunktionen enthalten.

Bei einer planbaren vollständigen Einstellung eines Dienstes soll den betroffenen Nutzern für mindestens 30 Tage Gelegenheit gegeben werden, ihre exportierbaren Daten zu sichern, soweit dem keine zwingenden rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder technischen Gründe entgegenstehen.

Gesetzliche Ansprüche auf Bereitstellung von Inhalten und Daten bleiben unberührt.

18. Kündigung, Kontolöschung und Datenaufbewahrung

Nutzer können ein unentgeltliches KONIGO-Konto jederzeit beenden beziehungsweise dessen Löschung verlangen, soweit keine entgegenstehenden gesetzlichen oder vertraglichen Gründe bestehen.

Nach Beendigung des Kontos werden personenbezogene Produktivdaten grundsätzlich innerhalb von spätestens sechs Monaten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, laufenden Rechtsstreitigkeiten, Sicherheitsanforderungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen eine längere Aufbewahrung erfordern. Daten, die im Auftrag einer Organisation verarbeitet werden, richten sich zusätzlich nach deren Weisungen und der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Bereits vor der Löschung erstellte Sicherungskopien können bis zum Ablauf des regulären Backup-Zyklus vorhanden bleiben. Diese Sicherungskopien werden nicht für den normalen Geschäftsbetrieb genutzt und nicht allein zum Zweck einer weiteren Nutzung der gelöschten Daten wiederhergestellt. Eine Wiederherstellung kann insbesondere im Rahmen einer notwendigen Systemwiederherstellung nach einem technischen oder sicherheitsrelevanten Ereignis erfolgen. Die Einzelheiten zu Backup- und Löschfristen werden in der Datenschutzerklärung beziehungsweise der Auftragsverarbeitungsvereinbarung beschrieben.

DIA/COM kann inaktive unentgeltliche Nutzerkonten frühestens nach 365 Tagen ohne Anmeldung zur Löschung vorsehen. Der Nutzer wird vor einer solchen Löschung mit angemessenem Vorlauf über die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse informiert und erhält Gelegenheit, die Löschung durch erneute Anmeldung oder eine andere von DIA/COM vorgesehene Bestätigung zu verhindern.

Mitarbeiter- und Partnerkonten werden nicht allein wegen Inaktivität nach dieser Regelung gelöscht. Für sie gelten die organisatorischen Berechtigungen beziehungsweise die zugrunde liegenden Vertrags- oder Partnerbeziehungen.

19. Sperrung und außerordentliche Beendigung

DIA/COM kann den Zugang zu einem Konto oder zu einzelnen Funktionen vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen erheblichen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, geltendes Recht, Rechte Dritter oder die Sicherheit von KONIGO bestehen.

Bei weniger schwerwiegenden Verstößen soll dem Nutzer grundsätzlich Gelegenheit gegeben werden, den Verstoß innerhalb angemessener Frist abzustellen.

Eine sofortige Sperrung ist insbesondere zulässig, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zur Verhinderung weiterer Rechtsverletzungen, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben oder zum Schutz anderer Nutzer erforderlich ist.

DIA/COM informiert den betroffenen Nutzer grundsätzlich über eine Sperrung und deren wesentlichen Grund, soweit eine Information rechtlich zulässig und nicht aufgrund zwingender Gründe ausgeschlossen ist. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, enthält die Information auch Hinweise auf bestehende Beschwerde- oder Rechtsschutzmöglichkeiten.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

20. Verfügbarkeit, Wartung und Support

DIA/COM bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb der KONIGO GO Apps.

Für unentgeltliche Leistungen wird jedoch keine bestimmte Mindestverfügbarkeit zugesagt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, höherer Gewalt oder Störungen bei externen Dienstleistern und Netzinfrastrukturen auftreten.

Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit dies nach Art und Umfang der Maßnahme sinnvoll und möglich ist, so durchgeführt, dass Beeinträchtigungen möglichst gering bleiben.

Für KONIGO Free wird grundsätzlich Online-Support angeboten. Art, Umfang und Reaktionszeiten des unentgeltlichen Supports sind nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Persönlicher Telefonsupport und weitergehende Supportleistungen können Bestandteil kostenpflichtiger Angebote sein.

Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei mangelhaften digitalen Produkten, werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

21. Gewährleistung und Rechte bei Mängeln

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über Mängel und die Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte, soweit diese auf das jeweilige Nutzungsverhältnis anwendbar sind.

DIA/COM beschränkt insbesondere zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Aktualisierungs- oder Abhilferechte von Verbrauchern nicht durch diese Nutzungsbedingungen.

Eine freiwillige Garantie wird durch diese Nutzungsbedingungen nicht begründet. Eine Garantie besteht nur, wenn DIA/COM sie für eine bestimmte Leistung ausdrücklich als solche erklärt und die entsprechenden Garantiebedingungen mitteilt.

22. Haftung

DIA/COM haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DIA/COM, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet DIA/COM nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsrecht, sowie eine Haftung aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.

Soweit DIA/COM nach den gesetzlichen Vorschriften für von Nutzern gespeicherte oder bereitgestellte fremde Informationen nur eingeschränkt verantwortlich ist, bleiben diese gesetzlichen Regelungen unberührt.

23. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

DIA/COM kann diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen, des Funktionsumfangs von KONIGO oder technischer Rahmenbedingungen, und die Änderung für den Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.

Über Änderungen, die ein bestehendes Nutzungsverhältnis wesentlich betreffen, wird DIA/COM die betroffenen Nutzer rechtzeitig und in geeigneter Form informieren. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers gesetzlich erforderlich ist, wird DIA/COM diese einholen.

Änderungen dieser Nutzungsbedingungen begründen keine automatische Zustimmung des Nutzers allein durch Schweigen, soweit eine solche Rechtsfolge nicht gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.

24. Anwendbares Recht und zwingender Verbraucherschutz

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Ist der Nutzer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt, soweit sie nach dem anwendbaren Recht nicht durch Rechtswahl ausgeschlossen werden können.

Für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von DIA/COM Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis.

25. Schlussbestimmungen

Ergänzende Bedingungen einzelner KONIGO GO Apps, besondere Leistungsbeschreibungen, Vereinbarungen über kostenpflichtige Leistungen sowie eine gegebenenfalls abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben neben diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen anwendbar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

DIA/COM digital GmbH
Im Belli 62 · 78086 Brigachtal
E-Mail KONIGO: go@konigo.net